Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)
Die LHI Leasing GmbH und Ihre angeschlossenen Tochtergesellschaften nehmen bei Streitigkeiten zwischen ihr bzw. den Tochtergesellschaften und einem Verbraucher nicht an einem Streitbeilegungsverfahren nach den Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil.
Anleger die ein Investmentprodukt der LHI Gruppe gezeichnet haben, können sich unabhängig davon an die
Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
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