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LHI Gruppe erwirbt weiteres Bürogebäude in Konstanz für Publikums-AIF
11. Oktober 2018
Presseinformation vom 11. Oktober 2018Weiteres Objekt für den kommenden Publikums-AIF LHI Immobilien-Portfolio II Baden-Württemberg & Bayern erworben
Anfang Oktober 2018 hat die LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH in Pullach bei München ein weiteres Bürogebäude in Konstanz erworben. Das 1990 errichtete Gebäude umfasst rund 4.500 qm Mietfläche sowie 68 Stellplätze. Das Objekt „Max-Areal“ liegt direkt an der Max-Strohmeyer-Straße im größten Gewerbegebiet in Konstanz.
Das Bürogebäude besteht aus zwei fünfgeschossigen Bauteilen mit Attikageschoss*. Die beiden Baukörper besitzen getrennte Zugänge, sind aber durch einen Verbindungstrakt miteinander verbunden. Das Objekt wurde in den letzten Jahren vom Verkäufer, der Dr. Lang Group aus Konstanz, umfangreich modernisiert und ist vollständig vermietet: Sieben Mieter aus den Bereichen öffentliche Verwaltung, Dienstleistungen und IT nutzen die Büroflächen. Langfristiger Hauptmieter ist eine öffentliche Verwaltung.
Die Mietflächen sind geschossweise variabel gestaltbar und in bis zu drei Flächeneinheiten zu untergliedern. Moderne Arbeitswelten werden durch den vorhandenen Glasfaseranschluss unterstützt. Das 5. Obergeschoss ist als Staffelgeschoss mit umfangreichen Terrassenflächen ausgebildet. Im 3. und 4.Obergeschoss sind weitere Terrassen.
Konstanz ist die größte Stadt am Bodensee und zeichnet sich durch neue Technologien und moderne Dienstleistungen aus. Konstanz ist Sitz zahlreicher überregionaler Institutionen, speziell für Wirtschaft und Forschung. Seit 2007 ist die Stadt auch Sitz einer forschungsstarken Exzellenz-Universität mit rund 12.000 Studenten.
Derzeit bereitet die LHI Gruppe den neuen Publikums-AIF mit regionalem Fokus vor. Der LHI Immobilien-Portfolio II investiert in Baden-Württemberg und Bayern und soll im IV. Quartal 2018 an den Start gehen.
* Ein Attikageschoss ist ein auf Flachdachbauten aufgesetztes, verkleinertes Geschoss und wird wie ein Dachgeschoss behandelt. Es gilt als Attikageschoss, wenn die Grundfläche höchstens einem Geschoss entspricht, welches auf den Längsseiten um das Mass seiner Höhe von der Fassade zurückversetzt ist. Mit Ausnahme von Dachvorsprüngen müssen alle Bauteile innerhalb dieser möglichen Grundfläche liegen.