FACHARTIKEL
Investmentmoeglichkeiten die aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen
Aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase suchen Investoren nach wie vor intensiv nach alternativen Investmentmöglichkeiten. Neben der Auswahl geeigneter Assets bzw. Fonds - und Assetmanager, wird die aufsichtsrechtliche Zuordnung von Objekten und Strukturen immer wichtiger. So sind die verfügbaren Anlagequoten (z.B. die Immobilienquote) häufig bereits vollständig aufgebraucht oder die strategische Assetallokation lässt eine höhere Quote nicht zu. Für Versicherungen gewinnt seit der Einführung von Solvency II die SCR-Quote an Bedeutung. Damit gibt es immer mehr Kriterien, die der institutionelle Kapitalanleger bei seiner Entscheidung berücksichtigen muss.
Finanzinstrumente, wie z.B. die Emission von Schuldverschreibungen (Inhaberschuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen) oder Genussscheinen bieten interessante Zugangsmöglichkeiten für Investoren.
Dabei sind viele Details zu beachten. So ist oftmals ein Kredit - und/oder Fondsrating einer von der ESMA anerkannten Ratingagentur notwendig. Die Gestaltung des sogenannten „ Waterfalls“, also die ranggerechte Verteilung der verschiedenen Cash Flow-Bestandteile muss den Anforderungen der Ratingagentur genügen.
Bei Immobilien eröffnen Investments mit langfristigen triple-net-Mietverträgen eine gute Möglichkeit die vorgenannten Anforderungen zu erfüllen.
Institutionelle Investoren können sich beispielsweise über eine Namensschuldverschreibung an solchen Investments beteiligen. Gute Lagen und die Werthaltigkeit der Objekte führen auch für einen nachrangigen Kapitalgeber zu einem interessanten Chance-/Risiko-Profil. Die Schuldverschreibung ist mit einer über dem Rechnungszins liegenden Verzinsung und mit einem attraktiven Ausschüttungsprofil – einschließlich Tilgung – ausgestaltet. Nachrangige Grundschulden dienen als zusätzliche Sicherheiten. Daneben werden die Interessen des Inhabers der Schuldverschreibung über eine umfassende Gläubigervereinbarung mit dem Seniordarlehensgeber gewahrt.
Die aufsichtsrechtliche Zuordnung zur Nr. 8 der für VAG-Anleger geltenden Anlageverordnung und ein Investmentgrade-Rating der emittierten Schuldverschreibung machen diese Art des Investments für viele institutionelle Kapitalgeber interessant. Besonders für Versicherungen bieten sich durch die Zuordnung zum Spread Risk Sub-Modul (Untermodul Zinsrisiko) aufgrund der geringen Solvenzkapitalunterlegung der Schuldverschreibung viele Vorteile.
Anwendbar sind solche Strukturen für Immobilien, aber auch für andere Assetklassen. So lässt sich auch bei Wind- und Solarpark-Portfolien sowie bei Flugzeugtransaktionen ein interessanter Cashflow-Verlauf darstellen. Dieser führt bei den Kapitalgebern zur gewünschten Zuordnung in der Anlageverordnung oder zu einer geringen SCR-Belastung. Häufig ist es bei dieser Art von Transaktionen erforderlich, dass der Initiator bzw. Assetmanager ebenso Kapital einsetzen muss. Die entsprechende Erfahrung bei der Implementierung solcher kapitalmarktnaher Strukturen und ein erstklassiges Management während der Laufzeit sind ohnehin unabdingbar.